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   BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99   

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BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99 (https://dejure.org/2000,3194)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2000 - 2 A 6.99 (https://dejure.org/2000,3194)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 (https://dejure.org/2000,3194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BBesG § 12 Abs. 2, § 59 Abs. 5; BBG § 18 Abs. 2
    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter bei Studium; Rückforderung von Anwärterbezügen aufgrund einer Auflage

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Anwärterrbezügen - Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter bei Studium - Rückforderung von Anwärterbezügen aufgrund einer Auflage

  • Judicialis

    BBesG § 12 Abs. 2; ; BBesG § 59 Abs. 5; ; BBG § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 12 Abs. 2, § 59 Abs. 5; BBG § 18 Abs. 2
    Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter bei Studium; Rückforderung von Anwärterbezügen aufgrund einer Auflage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 520
  • DÖV 2000, 878
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91

    Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99
    Aufgrund einer "Auflage", von der die Gewährung der Anwärterbezüge während eines Studiums abhängig gemacht worden ist, können die Bezüge für die Zeit der Fachstudien und der berufspraktischen Studienzeiten zurückgefordert werden (wie Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91).

    Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfaßt auch die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bis zum Abschluß zu absolvieren, im Anschluß daran in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - ).

    Gemäß § 59 Abs. 5 BBesG kann sich die Zweckbestimmung auf die Anwärterbezüge erstrecken, die sowohl für die Zeit des Unterrichts an der Fachhochschule als auch für die berufspraktischen Studienzeiten gezahlt werden (Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - ).

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

    Anwärterbezüge können von einem auf eigenen Antrag entlassenen Beamten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden, wenn sie dem Beamten für die Zeit eines Studiums und einer berufspraktischen Studienzeit unter der "Auflage" gewährt worden sind, im Anschluss an die Ausbildung während einer Mindestdienstzeit im öffentlichen Dienst zu verbleiben (wie Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 6.99 -).

    Für die Rückforderung der Anwärterbezüge ist unerheblich, ob das Studium Voraussetzung für eine weitere Ausbildung sein kann, ob es eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder ob es zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann (Bestätigung des Urteils vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 -).

    Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bis zum Abschluss zu absolvieren, im Anschluss daran in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (vgl. Urteile vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 28.91 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 7 S. 5 ff. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 6.99 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 S. 2).

    Gemäß § 59 Abs. 5 BBesG kann sich die Zweckbestimmung auf die Anwärterbezüge erstrecken, die sowohl für die Zeit des Unterrichts an der Fachhochschule als auch für die berufspraktischen Studienzeiten gezahlt werden (vgl. Urteile vom 27. Februar 1992, a.a.O. und vom 10. Februar 2000, a.a.O.).

    Die Ermächtigung des § 59 Abs. 5 BBesG beschränkt sich nicht darauf, die Rückforderung von Anwärterbezügen zu ermöglichen, wenn der Beamte auf Widerruf ein Studium absolviert, das Voraussetzung für eine weitere Ausbildung ist oder das eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann (vgl. Urteil vom 10. Februar 2000, a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 S. 2 und vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11 S. 6 sowie Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 59 Abs. 5 BBesG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - 3 A 3218/19

    Rückforderung von Bezügen für Anwärtern der Laufbahn des gehobenen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13.09.2001 - 2 A 9.00 -, Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11 = juris Rn. 18 f., und vom 10.02.2000 - 2 A 6.99 -, juris Rn. 17 f.; OVG NRW, Beschluss vom 29.08.2017 - 3 A 609/15 -, n. v. m. w. N.
  • BVerwG, 03.07.2009 - 2 B 13.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der Rechtmäßigkeit einer

    Scheidet der Beamte vor Ablauf der festgelegten Mindestdienstzeit von bis zu fünf Jahren auf eigenen Antrag aus, so können die Anwärterbezüge als "zuviel gezahlt" nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG, § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Leistungsbescheid zurückgefordert werden (Urteile vom 27. Februar 1992 BVerwG 2 C 28.91 Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 7; vom 10. Februar 2000 BVerwG 2 A 6.99 Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 und vom 13. September 2001 BVerwG 2 A 9.00 Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11).

    Er erhält die Möglichkeit, der Rückzahlungspflicht zu entgehen, obwohl er die festgelegte Mindestdienstzeit nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes nicht abgeleistet hat (Urteil vom 10. Februar 2000 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08

    Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf

    Benachteiligungen der (ehemaligen) Beamten auf Widerruf, die wegen einer "Auflage" nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet seien, würden - pauschalierend und typisierend - durch die in der Rückzahlungsregelung enthaltene Beschränkung der Rückzahlungspflicht vermieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 A 9.00 -, RiA 2003, 96; Urteil vom 10.2.2000 - 2 A 6.99 -, DÖD 2000, 201; Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.2.2009 - 14 ZB 07.3202 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 59 BBesG Erl. 4).

    Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Vorschrift des § 59 Abs. 5 BBesG gerade sicherstellen, dass Anwärter, die zunächst im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes an einer Fachhochschule studieren und nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes nicht mehr bereit sind, als Beamte im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zu verbleiben, keine finanziellen Vorteile gegenüber anderen Studenten erlangen (vgl. BT-Drucks. 7/1906 S. 90; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 13.9.2001 und 10.2.2000, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 5.3.1990, a. a. O.; Plog/Wiedow, a. a. O., § 59 BBesG Erl. 4).

    Ob das von einem Anwärter absolvierte Fachhochschulstudium Voraussetzung für eine weitere Ausbildung sein kann, ob es eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder ob es zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann, ist rechtlich unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.9.2001 und 10.2.2000, a. a. O.; Plog/Wiedow, a. a. O., § 59 BBesG Erl. 4).

  • VG Düsseldorf, 13.02.2001 - 26 K 6825/98

    Rückforderung von Anwärterbezügen i.R. einer Rechtspflegeranwärterschaft;

    vgl. zur rechtlichen Zulässigkeit der Gewährung von Anwärterbezügen unter Auflagen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 -, ZBR 2000, 272 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 16. Juni 2000 - 6 A 3275/99 - und vom 10. November 1999 - 6 A 4344/97 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 -, ZBR 2000, 272 f. (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. hier nur Beschluss vom 2. September 1998 - 2 B 12/98 - sowie Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 -, RiA 1992, 303 ff).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 6 A 3275/99 -, (Bl. 5 des amtlichen Entscheidungsabdrucks), woraus sich ausdrücklich ergibt, dass von einem erfolgreichen Abschluss hier eines Jurastudiums auszugehen ist; so auch im Ergebnis: BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 -, ZBR 2000, 272 f.

  • VG Bremen, 07.11.2023 - 6 K 125/21

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei Krankheit; Vertretenmüssen

    Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.2000 - 2 A 6.99 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 10 S. 2 und v. 13.09.2001 - 2 A 9.00 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11 S. 6 sowie Beschl. v. 03.07.2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 59 Abs. 5 BBesG).
  • VG Saarlouis, 15.04.2016 - 2 K 997/14

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    BVerwG, Urteile vom 27.02.1992 -2 C 28.91-, vom 10.02.2000 -2 A 6.99- und vom 13.09.2001 -2 A 9.00-, jeweils juris.

    BVerwG, Urteile vom 10.02.2000, a.a.O., und vom 13.09.2001, a.a.O., unter Verweis auf BTDrucks 7/1906 S. 90; Begründung der Bundesregierung zu § 62 des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern.

    S. 314; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 10.02.2000, a.a.O., und vom 13.09.2001, a.a.O., unter Verweis auf die Vorgängerregelung vom 29.05.1980, GMBl.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 14.07

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, die Ausbildung nicht vorzeitig aus einem selbst zu vertretenen Grund zu beenden, im Anschluss an den Vorbereitungsdienst in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 - juris Rn. 32; Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - juris Rn. 14; Urteil vom 13. September 2001, a.a.O., Rn. 14).

    Aufgrund dieser Besonderheiten ist es gerechtfertigt, die Grundsätze der strengen Gesetzesbindung der Besoldung (§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG), der Unverzichtbarkeit der Besoldung (§ 2 Abs. 3 BBesG) und der besoldungsrechtlichen Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) durch individuelle "Auflagen" auf der Grundlage des § 59 Abs. 5 BBesG zu modifizieren (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2000, a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 13. September 2001, a.a.O. Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 15.07

    Rückforderung von während eines Fachhochschulstudiums gezahlten Anwärterbezügen

    Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, die Ausbildung nicht vorzeitig aus einem selbst zu vertretenen Grund zu beenden, im Anschluss an den Vorbereitungsdienst in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 - juris Rn. 32; Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - juris Rn. 14; Urteil vom 13. September 2001, a.a.O., Rn. 14).

    Aufgrund dieser Besonderheiten ist es gerechtfertigt, die Grundsätze der strengen Gesetzesbindung der Besoldung (§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG), der Unverzichtbarkeit der Besoldung (§ 2 Abs. 3 BBesG) und der besoldungsrechtlichen Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) durch individuelle "Auflagen" auf der Grundlage des § 59 Abs. 5 BBesG zu modifizieren (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2000, a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 13. September 2001, a.a.O. Rn. 18).

  • VG Köln, 20.10.2020 - 3 K 2131/18
  • VGH Bayern, 12.12.2014 - 3 ZB 13.668

    Rückforderung von während eines Fachhochschulstudiums gezahlten Anwärterbezügen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2021 - 1 A 922/19

    Rückforderung; Anwärterbezüge; Anwärtergrundbetrag; Anwärtersonderzuschlag;

  • VG Regensburg, 10.04.2018 - RN 12 K 17.327

    Rückforderung von Anwärterbezügen; Nichterfüllung einer Auflage; Nichtbestehen

  • VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17

    Beamtennachwuchs; Betriebstreue; Bindungsdauer; Einstellungsangebot für den

  • VG Berlin, 25.09.2019 - 28 K 20.17

    Rückforderung von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 49.00

    Beurteilung eines Soldaten - Anforderungen an das Begründungsgebot für Änderungen

  • VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09

    Konkurrentenklage, Änderung des Zweitbeurteilers

  • VG Magdeburg, 27.09.2022 - 5 A 150/21

    Rückforderung von Anwärterbezügen; Feststellung der grundsätzlichen

  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3070/00

    Rechtmäßigkeit einer selbst beantragten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ;

  • BVerwG, 08.06.2001 - 2 B 24.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 5 K 12.680

    Heilung einer unterbliebenen Anhörung im Widerspruchsverfahren; Rückforderung von

  • VG Münster, 03.05.2007 - 11 K 2114/05

    Rückzahlungsverpflichtung von Anwärterbezügen aufgrund der Entlassung aus dem

  • VG Magdeburg, 08.04.2009 - 5 B 358/08
  • VG Stade, 30.09.2002 - 3 A 981/01

    Anwärterbezüge; Auflage; Mindestdienstzeit; Rückforderung

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